Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V
Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den ersten Auftrag zur wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung einer Erprobung vergeben. Der G-BA beauftragte das Institut für Klinisch-Onkologische Forschung (IKF) in Frankfurt am Main. Der Beauftragung durch den
G-BA ist ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorausgegangen. Über dieses Verfahren hatten wir Sie mit unserem Schreiben vom 14.12.2017 ausführlich informiert.
Gegenstand der geplanten Erprobungsstudie ist die
Magnetresonanztomographie-gesteuerte hochfokussierte Ultraschalltherapie zur
Behandlung von Patientinnen mit Uterusmyomen. Die entsprechenden Beratungen
wurden durch einen Antrag nach §137e Absatz 7 SGB V eines
Medizinprodukteherstellers ausgelöst. Mit Hilfe der Erprobungsstudie sollen
die noch fehlenden Erkenntnisse im Hinblick auf eine abschließende Bewertung
des Nutzens der Methode generiert werden. [...]
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 09.11.2018