Az. 8 U 102/10: Die Aussage, bei der Operation sei "irgendetwas komplett schief gelaufen", ist keine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten
Az. 8 U 102/10: Die Aussage, bei der Operation sei "irgendetwas komplett schief gelaufen", ist keine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten (Yahoo).