Az. L 8 KR 32/19: Die Abrufbarkeit mit zeitlicher Verzögerung von 30 Minuten kann der 24-stündigen Verfügbarkeit nicht gleichgesetzt werden (hier: Akut-PTCA i.R. einer Kooperation und Kodierung des OPS 8-98f.41)
Az. L 8 KR 32/19: Die Abrufbarkeit mit zeitlicher Verzögerung von 30 Minuten kann der 24-stündigen Verfügbarkeit nicht gleichgesetzt werden (hier: Akut-PTCA i.R. einer Kooperation und Kodierung des OPS 8-98f.41) (Urteilsbegründung).