Leitung Digitalisierung und Innovation (w/m/d) LVR-Klinik Köln Landschaftsverband Rheinland
Der Landschaftsverband Rheinland sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die LVR-Klinik Köln eine Leitung Digitalisierung und Innovationn (m/w/d) (Stellenanzeige).
Stellenangebot im PDF-Format.
Mehr Informationen: www.lvr.de
Ausschreibendes Unternehmen:Ausgeschriebene Stelle:
Bundesland:
Beschäftigungstyp:
Kategorisierung:
Definition und Erarbeitung einer digitalen Vision sowie eigenverantwortliche Durchführung einer Digitalisierungsoffensive
Fortlaufende Analyse und Bewertung vorhandener Prozesse und der internen IT
Planung von neuen Projekten, Projektmanagement sowie Begleitung und Koordination der Projekte über alle Phasen hinweg
Organisation und Umsetzung von innovativen Digitalisierungsprojekten in der LVR-Klinik Köln
Erarbeitung einer strategischen Ausrichtung und Ressourcenentwicklung sowie entsprechender Umsetzungskonzepte in enger Abstimmung mit dem Klinikvorstand
Fachliche Unterstützung des Klinikvorstandes im Rahmen der Digitalisierung und Erstellung von Entscheidungsvorlagen
Verantwortung für Digitalisierungsprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Teamleitung des Projektteams
Verfahrensverantwortung
abgeschlossenes Studium in den Fachrichtungen Informatik, IT-Management, Verwaltungsinformatik oder einem vergleichbaren Studiengang mit IT-Bezug
Erfahrung im Gesundheitswesen durch mehrjährige Berufserfahrung oder durch ein Studium bspw. im Bereich Medizininformatik
Detaillierte Kenntnisse der klinischen und organisatorischen Prozesse im Gesundheitswesen
Entweder praktische Erfahrung in der IT oder eine Affinität für diese
Erfahrung in der Durchführung von Projekten
Erfahrung in der Digitalisierung im öffentlichen Dienst sowie im Prozess- und Changemanagement
Ein selbstbewusstes Auftreten und Kommunikationsstärke, Überzeugungsfähigkeit und Souveränität
strategische Entscheidungskompetenz und ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit
Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen
Interkulturelle Kompetenz
Vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ist gemäß dem Masernschutzgesetz ein Nachweis über
einen ausreichenden Schutz gegen Masern (soweit Sie nicht vor 1971 geboren sind oder nachweislich
nicht der gesetzlichen Impfpflicht unterliegen) sowie ein Impf- oder Genesenennachweis gemäß
CoronaSchAusnahmVO gegen COVID-19 vorzulegen. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit dem
Verfahren ausdrücklich einverstanden.