NRW-Aufrechnungsverbot greift unabhängig von der PrüfvV
Az. L 10 KR 377/21 KH: Krankenkasse durfte nach Landesvertrag NRW nicht aufrechnen (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 377/21 KH: Krankenkasse durfte nach Landesvertrag NRW nicht aufrechnen (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 937/21: Aufrechnungserklärung der Krankenkasse (hier: strittiger OPS 8-981) erfolgte ohne entsprechende Ermächtigungsgrundlage (Urteilsbegründung).
Az. S 32 KR 351/19: Die Gabe von drei Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt Pool-Konzentraten war medizinisch erforderlich und entsprach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/22 R: Das Wirtschaftlichkeitsgebot steht der Vereinbarung von Aufrechnungsverboten nicht entgegen (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 14/22 R: Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung gedeckt (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 14/22 R: BSG bestätigt landesvertragliches Aufrechnungsverbot für Nordrhein-Westfalen (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 14/22 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung legitimiert / Krankenkassen ziehen Revision in Parallelverfahren B 1 KR 32/21 R, B 1 KR 5/22 R, B 1 KR 38/22 R und B 1 KR 42/22 R zurück (Terminbericht 16/23).
Az. S 32 KR 2389/19: Die Behandlung mit Cytosorb war medizinisch erforderlich und entsprach dem Qualitätsgebot und dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urteilsbegründung).
BSG verhandelt zu landesrechtlichem Aufrechnungsverbot in Thüringen, NRW und Hamburg sowie zur Fallzusammenlegung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/23).
Az. L 8 KR 247/20: Entlassung zur Einstellung einer präoperativ festgestellten Hypertonie führt bei anschließender Aufnahme zur Operation nicht zur Fallzusammenlegung (Urteilsbegründung).
Update: Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V (Seufert Law).
Az. B 1 KR 4/22 R: BSG bejaht Schadensersatzanspruch bei unnötiger Verlegung (Medizinrecht Saarland).
Az. S 18 KR 705/21: Aufrechnung der Krankenkasse unwirksam (KMH-Medizinrecht).
Az. S 32 KR 70/21: Keine Präklusion bei unkonkret bezeichneter Unterlagenanforderung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 4/22 R: Ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot mit dem Verlegungsabschlag Genüge getan? (Terminvorschau 07/23).
Az. S 17 KR 2190/22, S 17 KR 2197/22, S 17 KR 2252/22: Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V nicht für Behandlungsfälle vor 2022 (Quaas & Partner).
Az. S 5 KR 913/21: Voraussetzungen der DKR-Definition der intensivmedizinischen Versorgung lagen nachweislich vor und berechtigten zum Ansatz von 123 Beatmungsstunden (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 705/21: Generelles Aushebeln des gesetzlichen Aufrechnungsverbotes durch vertragliche Vereinbarung nicht mit § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V vereinbar (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 704/21: Eine Aufrechnung ist unzulässsig, sofern - wie hier - kein Ausnahmetatbestand vom Aufrechnungsverbot vorliegt (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 30/22 B: Keine Vergütung einer stationär durchgeführten, jedoch auch ambulant vornehmbaren Thrombozytentransfusion (Beschluss).
Az. L 5 KR 742/20: Das Aufrechnungsverbot nach NRW-Landesrecht soll zu weitreichenden Aufrechnungsmöglichkeiten der Krankenkassen wirksam begegnen (Quaas & Partner).
Az. L 5 KR 597/19: Fehlender Pflegebericht nicht ausschlaggebend für Beurteilung einer Verweildauerüberschreitung, wenn andere Unterlagen diese begründen (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 26/21: Keine Indikation für bariatrische Operation ohne schwere Komorbiditäten und ohne Ausschöpfung konservativer Behandlungsmöglichkeiten (Urteilsbegründung).
Erinnerung an die verkürzte Verjährungsfrist für Abrechnungsfälle aus 2020 (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 10 KR 163/21 KH: Zur Anwendbarkeit der PrüfvV ist die Differenzierung von sachlich-rechnerischem Prüfregime und Wirtschaftlichkeits- bzw. sog. Auffälligkeitsprüfung bedeutsam (Urteilsbegründung).
Az. S 83 KR 6783/19: Bei Aufrechnung ohne (S)MD-Gutachten verzichtet die Krankenkasse auf die Durchführung des Prüfverfahrens und behauptete Erstattungsansprüche (Medizinrecht Saarland).
Az. S 54 KR 24/21: Der beklagten Krankenkasse steht der behauptete öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht zu (Urteilsbegründung).
Az. S 54 KR 514/21: Die Fälligkeit einer Rechnung ist nach dem Datum definiert, nicht nach deren (fraglicher) Fehlerhaftigkeit (Urteilsbegründung).
Az. S 83 KR 6783/19: Der zur Aufrechnung herangezogene § 9 S. 1 PrüfvV 2014 beinhalte kein Recht zur Aufrechnung bei nicht durchgeführtem Prüfverfahren ohne MDK-Gutachten (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 128/17: Kein Beweisverwertungsverbot für freiwillig zur Einsicht überlassene Patientenakte bei Prüfung des Vorliegens einer sekundären Fehlbelegung (Urteilsbegründung).
Aufschlagszahlungen: Bescheide der Krankenkassen über Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 für Fälle mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2022 nach ersten Urteilen wohl rechtswidrig (Med-Juris).
Az. L 11 KR 542/18: Weder die Aufnahme in die Stroke Unit noch die Einleitung der Lyse vor der Verlegung eines Schlaganfallpatienten sprechen für den Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 336/2: Spontanatmungsstunden sind auch dann als Beatmungszeit abzurechnen, wenn der Entwöhnungsversuch bis zur Entlassung des Versicherten nicht zu einer stabilen respiratorischen Situation geführt hat (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/21 R: Nach der PrüfvV 2014 sind nachgereichte Behandlungsunterlagen im Verfahren durch eine materielle Ausschlussfrist präkludiert (Urteilsbegründung).
Az. S 2 KR 385/21: Die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zur Fallzusammenführung sind als abschließende Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu verstehen (Urteilsbegründung).
Az. S 2 KR 385/21: Der für eine wirtschaftliche Behandlung vom BSG für eine Fallzusammenführung genannte Rahmen von "wenigen Tagen" ist bei 19-tägiger "Beurlaubung" überschritten (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 32/19: Die Abrufbarkeit mit zeitlicher Verzögerung von 30 Minuten kann der 24-stündigen Verfügbarkeit nicht gleichgesetzt werden (hier: Akut-PTCA i.R. einer Kooperation und Kodierung des OPS 8-98f.41) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/21 R: Schon die interne Bevorratung und Ausgabe von Blut und Blutbestandteilen durch das Krankenhaus definiert eine Blutbank (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 20/19 R: Verstoß gegen Aufklärungspflicht des Arztes gefährdet den Vergütungsanspruch (Solidaris).
Az. B 1 KR 36/20 R: BSG kippt landesvertragliches Aufrechnungsverbot (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 36/20 R: PrüfvV 2014 anwendbar auf sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung 2016 - Aufrechnung möglich (KMH Medizinrecht).
Az. B 1 KR 36/20 R: Krankenkasse darf Ergebnisse einer abstrakt durchgeführten Strukturanalyse nach PrüfvV 2014 bei Rechnungsprüfung verwenden (Terminbericht 42/21).
Az. B 1 KR 9/21 R: Enthält die PrüfvV 2014 eine materielle Ausschlussfrist, die Behandlungsunterlagen im Verfahren präkludiert (Terminvorschau 42/21).
Az. B 1 KR 22/21 R: Sind im Verfahren vorgelegte, nicht konkret durch den MDK angeforderte Behandlungsunterlagen präkludiert? (Terminvorschau 42/21).
Az. B 1 KR 36/20 R: Streichung der aufwendigen intensivmedizinische Komplexbehandlung 8-98f i.R. einer Einzelfallprüfung nach § 275 oder auf Basis einer abstrakt durchgeführten Strukturanalyse? (Terminvorschau 42/21).
Streit um den Versand der Prüfunterlagen für den Medizinischen Dienst (Medcontroller).
Az. S 40 KR 67/17: Krankenkasse muss Aufwandspauschale nach mehrfachen und schließlich nicht rechnungsbetragsmindernden MDK-Prüfungen zahlen (Urteilsbegründung).
Die neue PrüfvV ab dem 01.01.2022 (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 11/20 R: Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung nur im Schockraum sei bei Weiterverlegung als ambulante Behandlung anzusehen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/21: Eine Blutbank dient auch ohne transfusionsmedizinische Expertise der Vorhaltung und Ausgabe von Blutkonserven (Medizinrecht RA Mohr).
Vorsicht Verjährung! (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 39/20: Eine Rechnungsnachforderung in Umsetzung des MDK-Gutachtens oder außerhalb des Prüfauftrages ist zulässig (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 32/20 R: Für die Beurteilung der Voraussetzungen des streitigen Vergütungsanspruchs finden nur die Unterlagen keine Berücksichtigung, die der MDK konkret angefordert, das Krankenhaus indes nicht fristgerecht vorgelegt hat (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 3643/19: Erfüllung des Mindestmerkmals der Behandlungsleitung auch i.R. einer Rufbereitschaft, der Begriff der Blutbank ist undefiniert (OPS 8-98f) (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 3608/19: Das Mindestmerkmal der Behandlungsleitung ist auch i.R. einer Rufbereitschaft erfüllt, der Begriff der Blutbank sei nicht definiert (OPS 8-98f und OPS 8-980) (Urteilsbegründung).
Die neue Prüfverfahrensvereinbarung 2022 (Solidaris).
Az. B 1 KR 11/21 R: Schon die interne Bevorratung und Ausgabe von Blut und Blutbestandteilen durch das Krankenhaus erfüllt den Begriff der Blutbank (Terminbericht 33/21).
Beschluss der Schiedsstelle zur neuen Prüfverfahrensvereinbarung (D+B Law, PDF, 277 kB).
Az. L 4 KR 582/16: Die 6-Wochen-Frist beginnt bei der Überprüfung unterbliebener Fallzusammenführung erst bei Eingang der zweiten Abrechnung zu laufen (Urteilbegründung).
Az. L 6 KR 5/18: Die Kodierung von R63.3 (Ernährungsproblem) zusätzlich zur Diagnose der Graft-versus-Host-Krankheit am Darm (T86.01+ K93.22*) sei eine unzulässige Doppelkodierung (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 866/20: Ein Kreatininanstieg muss lediglich hinreichend plausibel sein, um ein Nierenversagen (ICD N17.-) kodieren zu können (Urteilsbegründung).
Einzelfallprüfungen, Prüfquoten und Strafzahlungen nach dem MDK-Reformgesetz in der Corona-Pandemie (Thieme Connect).
Az. S 54 KR 673/20 WA: Klage gegen die Krankenkasse auf Feststellung der streitigen Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache hatte Erfolg - Rechtsfrage der unbedingten Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen auf Krankenhausrechnungen anhängig (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 25/20 R: Die Begrifflichkeit "Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative" wurde erst ab 2012 in § 137c SGB V aufgenommen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/20 R: Krankenhaus muss gleichermaßen zweckmäßige und notwendige, aber wirtschaftlichere Behandlungsalternativen abwägen (Urteilsbegründung).
Az. L 6 KR 63/16: Bei Wechseloperationen sei regelmäßig von einer knöchernen Defektsituation im Sinne des OPS 5-829.d (modulare Endoprothese) auszugehen (Urteilsbegründung).
Az. L 6 KR 35/17: Die Kodierung der Hauptdiagnose bemisst sich nach objektiven Maßstäben (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 141/18: Eine Venen-Vorverlagerung ist in der Dialyseshunt-Anlage enthalten und nicht zusätzlich als Transposition von Blutgefäßen (hier: 5-396.x) zu kodieren, wobei eine arterialisierte Vene eine solche bleibe und nicht zu einem sonstigen Blutgefäß mutiere (Urteilsbegründung).
Az. S 83 KR 5351/19: Die Kodierung (B-Kode) eines verursachenden Keimes sei dann nicht obligat anzugeben, wenn der Keim bereits im Titel des Primärkodes hinreichend benannt werde (Urteilsbegründung).
Az. S 1 KR 1/17: Eine plastische Bauchdeckenrekonstruktion mit Chelala-Nähten (OPS 5-546.2) kann zusätzlich zur laparoskopischen Hernien-OP mit Defektüberbrückung kodiert werden (Urteilsbegründung).
Az. S 39 KR 2226/17: Das Krankenhaus muss die Implantation einer patientenindividuell angefertigten Kniegelenkstotalendoprothese gegen den Einbau einer vorkonfektionierten Endoprothese nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot abwägen (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 67/18: Der nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) festgelegte Ausschluss für ein Nachreichen von prüfungsrelevanten Unterlagen spätestens im sozialgerichtlichen Verfahren sei nicht anwendbar (Urteilsbegründung).
Az. S 38 KR 674/17: Der Ansatz von Beatmungsstunden erfordert eine dokumentierte intensivmedizinische Versorgung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 31/20 R: Ist die Kodierbarkeit der frührehabilitativen geriatrischen Komplexbehandlung (hier: OPS-2010 8-550.1) von einem Mindestalter der Patienten abhängig? (Terminvorschau 02/21).
Az. L 5 KR 795/18: Das Varizen-Stripping ist eine im AOP-Katalog genannte Kategorie 1-Leistung und bedarf bei ausnahmsweise stationärer Durchführung der Begründung (Urteilsbegründung).
Aufrechnung und Ausschlussfrist (Medizinrecht Saarland).
Az. S 21 KR 1590/19: Keine Aufrechnung mit Rückforderung von Aufwandspauschalen (Medizinrecht Saarland).
Beatmungsabrechnung: BSG relativiert die "Gewöhnung" - B 1 KR 13/20 R (Seufert Mandanteninformation, PDF, 122 kB).
Az. L 11 KR 2249/20: Krankenkasse ist von Aufrechnungen bei rückwirkend geltender zweijähriger Verjährungsfrist ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 13/20 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses scheitert nicht daran, dass bei Entlassung aus der stationären Behandlung die Entwöhnung vom Beatmungsgerät nicht erfolgreich abgeschlossen war (Terminbericht 49/20).
Az. L 1 KR 132/18: Kürzung einer psychiatrischen Krankenhausabrechnung wegen Fehlbelegung im Umfang von 107 Tagen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 13/20 R: BSG urteilt, ob Spontanatmungszeiten gem. DKR 1001l zur Gesamtbeatmungszeit zählen (Terminvorschau 49/20).
Az. S 68 KR 1356/18: § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 PrüfvV enthalte eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, die das Krankenhaus von der Vorlage weiterer Unterlagen ausschließe (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 69/19 B: Eine angeborene bikuspidale Aortenklappe ist mit Q23.1 zu kodieren, auch wenn eine resultierende Insuffizienz erst Jahre später auftritt (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 52/20: LSG Hamburg zu den Strukturvoraussetzungen des OPS 8-98f.- (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 219/20: Eine adäquate Flüssigkeitszufuhr sei keine Voraussetzung für die Kodierung eines akuten Nierenversagens (N17.91 ICD 2015) (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 251/14: Spontanatmungsintervalle sind i.R. der Entwöhnung von nichtinvasiver Beatmung mit Maske bei der Ermittlung der Beatmungsstunden zu berücksichtigen (Urteilsbegründung).
Az. S 40 KR 319/18: Das Krankenhaus muss die für eine MDK-Prüfung konkret geforderten Unterlagen übersenden und ist danach nicht von der Vorlage beurteilungsrelevanter Dokumente ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 530/18: Keine Abrechnung auf Grundlage des OPS-Kodes 8-980.20 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) bei Nichterfüllung der Mindestvoraussetzung "Anwesenheit" im maßgeblichen Zeitraum (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 539/17: Die Implantation einer CAD / CAM-Individualprothese (OPS 5-822) war zweckmäßig, aber eine nicht zu vergütende Überversorgung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Bei Alt-Fällen keine Rückforderung der Aufwandspauschale durch die Krankenkasse (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 53/20: Eine Shuntvene bleibe eine Vene, werde nicht zu einem sonstigen Gefäß und sei i.R. einer Shuntrevision mit dem OPS 5-397.a2 statt 5-397.x zu kodieren (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 437/19: Die in der PrüfvV festgelegte Fünfmonatsfrist für die nachträgliche (Abrechnungs-)Datensatzkorrektur im MDK-Prüfverfahren schließt diese Korrektur im Abrechnungsverfahren nicht aus (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 8/20 R, B 1 KR 12/20 R, B 1 KR 10/20 R, B 1 KR 9/20 R und B 1 KR 25/19 R: BSG zu Fallzusammenführung bei Nicht-Rückverlegung, Verlegungsabschlag ohne aktive Verlegung, Fallzusammenfassung bei ungeeigneter Fallreihenfolge (Terminbericht 40/20).
Az. L 10 KR 655/20: Krankenkasse muss Kosten für das Zusatzentgelt 147 (Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK)) bei medizinischer Erfordernis übernehmen (Parallelentscheidung) (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 41/19: Mitwirkungspflicht nach der PrüfvV 2015 ist nicht durch Ankündigung einer widersprüchlichen Prüfart erloschen (Urteilsbegründung).
Az. S 2 KR 369/20: Die medizinisch erforderliche Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK) ist als Zusatzentgelt 147 zu vergüten (Parallelentscheidung) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Rückforderung von Aufwandsentschädigung für MDK-Prüfungen - Auf den Zeitpunkt kommt es an (Mazars).
Az. L 9 KR 462/17: Keine Rückforderung einer nach MDK-Gutachten geleisteten Zahlung wegen im Hinblick auf eine geänderte BSG-Rechtsprechung (8-550) (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 2084/19: Das Vorliegen abklärungsbedürftiger Synkopen rechtfertigt die Implantation eines Ereignisrekorders (OPS 5-377) (Urteilsbegründung).