Wie sinnvoll ist eine Sozialgerichtsklage?
Zu den (schlechten) Ergebnissen von Sozialgerichtsklagen (Medcontroller).
Zu den (schlechten) Ergebnissen von Sozialgerichtsklagen (Medcontroller).
Az. L 11 KR 610/21: Ein nicht wirksam erhobene Klage - und damit die begehrte Rubrumsberichtigung - sei unzulässig (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/21 R: Beurlaubung als wirtschaftliches Alternativverhalten (Der Krankenhaus-Justiziar).
Az. B 1 KR 14/21 R: Die oberste Sozialgerichtsbarkeit unterlaufe den Sinn der Fallpauschalenvereinbarung (Medcontroller).
Das Erörterungsverfahren nach § 17c Abs.2b KHG: Vom Hoffnungsträger zur neuen Nahkampfzone (KU 10/2022, PDF, 722 kB).
Az. S 2 KR 385/21: Der für eine wirtschaftliche Behandlung vom BSG für eine Fallzusammenführung genannte Rahmen von "wenigen Tagen" ist bei 19-tägiger "Beurlaubung" überschritten (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 134/18: Die alleinige Therapieempfehlung zur Absetzung von Azathioprin ohne weitere Diagnostik begründe keinen besonderen (?) Aufwand i.S. der Nebendiagnosendefinition (LSG-Urteil unter L 8 KR 158/19) (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 126/18: Eine Nachforderung nach Schlussrechnung für Krankenhausbehandlung (hier: Umsetzung eines MDK-Gutachtens) ist bis zum Ablauf des folgenden vollen Kalenderjahrs regelmäßig nicht verwirkt (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 625/15: Als erforderliche Behandlungsalternative konnte der Einsatz von Dibotermin alfa zur Osteoinduktion bei Wirbelsäulen-non-union 2011 mit dem OPS 6-003.40 kodiert und als Zusatzentgelt abgerechnet werden (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 409/16: Als erforderliche Behandlungsalternative konnte der Einsatz von Dibotermin alfa zur Osteoinduktion bei Wirbelsäulen-Revisions-OP nach Schraubenlockerung auch ohne LT-Cage 2012 mit dem OPS 6-003.40 kodiert und als Zusatzentgelt abgerechnet werden (Urteilsbegründung).
Az. S 8 KR 361/20: Anforderungen an die Teambesprechung / Fallkonferenz und deren Dokumentation beim OPS 8-984 (multimodale Komplexbehandlung des Diabetes mellitus) in Abhängigkeit von der Komplexität des Behandlungsfalles (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 722/18: Die Durchführung eines medizinischen Verfahrens im eigenen Klinikum durch klinikfremde Ärzte im gleichen Gebäude entspricht nicht den Strukturmerkmalen des OPS 8-98f (hier: Diagnostik durch eine im Klinikum angesiedelte Radiologie-Praxis) (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 32/19: Die Abrufbarkeit mit zeitlicher Verzögerung von 30 Minuten kann der 24-stündigen Verfügbarkeit nicht gleichgesetzt werden (hier: Akut-PTCA i.R. einer Kooperation und Kodierung des OPS 8-98f.41) (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 158/19: Zu den das Patientenmanagement beeinflussenden therapeutischen Maßnahmen i.S. der Nebendiagnosendefinition der DKR gehört auch das Absetzen einer Medikation (D90, Azathioprin) vor einer Operation (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 222/19: Die neue Hypertonus-Behandlungsmethode der renalen Denervation entsprach 2013 nicht dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und dem Qualitütsgebot (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/20 R: Ist die Behandlung im Schockraum bei Hirnblutung als stationäre Krankenhausbehandlung zu qualifizieren? (Terminvorschau 19/21).
Jahresbilanz der hessischen Sozialgerichtsbarkeit (Pressemitteilung).
Az. L 4 KR 450/13: Für die Kodierbarkeit einer chronischen Niereninsuffizienz als Nebendiagnose (hier: N18.82) bedarf es eines nachweisbaren Aufwandes i.S. der DKR und einer belegbaren Chronizität (Urteilsbegründung).