Az. B 1 KR 20/22 R: BSG zur Geltungsreichweite eines Verlegungsabschlages
Az. B 1 KR 20/22 R: Trifft die Regelung eines Verlegungsabschlages nur auf behandlungsbedürftige Personen zu? (Terminvorschau 26/23).
Az. B 1 KR 20/22 R: Trifft die Regelung eines Verlegungsabschlages nur auf behandlungsbedürftige Personen zu? (Terminvorschau 26/23).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Verlegung ohne Sachgrund (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 4/22 R: Verlegung ohne Sachgrund kann Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bewirken (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 4/22 R: BSG bejaht Schadensersatzanspruch bei unnötiger Verlegung (Medizinrecht Saarland).
Az. S 91 KR 2606/20: Ist eine Leistung Teil des Versorgungsauftrages, so stellt eine Verlegung ohne medizinische oder organisatorische Gründe eine Pflichtverletzung dar (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keines sachlichen Grundes für eine Verlegung bedarf es, wenn hierdurch füLr die Krankenkasse keine Mehrkosten entstehen (Terminbericht 07/23).
Az. B 1 KR 4/22 R: Ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot mit dem Verlegungsabschlag Genüge getan? (Terminvorschau 07/23).
Az. 3 O 1291/22: Ist die Definition einer Nebendiagnose erfüllt, muss die Kodierung erfolgen, dies gelte auch für eine Verdachtsdiagnose bei Verlegung (BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte).
Tod im Schockraum: Vergütung als stationäre Krankenhausbehandlung? (BDO Legal).
Clusterbildung der Helios-Kliniken Rottweil und Überlingen: Reaktion auf Kritik an Überlandverschickung der Patienten (Schwarzwälder Bote).
Az. L 1 KR 246/19: Für die Verlegung eines stationären Patienten zur Weiterbehandlung in ein Haus der niedrigeren Versorgungsstufe bedarf ist die medizinische Notwendigkeit keine Voraussetzung für den Vergütungsanspruch (Urteilsbegründung).
Können die Berliner Kliniken der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen noch gerecht werden? Verlegungen bis nach Brandenburg (RBB24).
Az. L 11 KR 542/18: Weder die Aufnahme in die Stroke Unit noch die Einleitung der Lyse vor der Verlegung eines Schlaganfallpatienten sprechen für den Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 142/20: Schadensersatz bei "grundloser" Verlegung, keiner bei dokumentiertem Grund (Quaas & Partner).
Az. S 60 KR 2053/20: Kein Anspruch auf Schadensersatz bei organisatorischem Grund für die Verlegung der Versicherten (und daraus entstandener Mehrkosten) in das aufnehmende Krankenhaus (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 208/21: Verlegungsabschlag bei teilstationärer Dialyse mit nachfolgender vollstationärer Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).
B-BEP-Abschlagsvereinbarung und OPS 1-717. Kostenfreies Online-Tutorial (Kaysers | Consilium).
Bundesgesundheitsministerium schlägt Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser mit COVID-19-Patienten vor (Deutsches Ärzteblatt).
Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Umsetzungskonzept zur Abbildung des Verlegungsgeschehens bei Frühgeborenen (Gemeinsamer Bundesausschuss, PDF, 1,7 MB).
Az. B 1 KR 11/20 R: Notfallbehandlung im Krankenhaus - Das Schockraum-Urteil (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 11/20 R: Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung nur im Schockraum sei bei Weiterverlegung als ambulante Behandlung anzusehen (Urteilsbegründung).
Anmerkungen und Empfehlungen zu Interhospitalverlegungen intensivmedizinischer Patienten (Institut Prof. Dr. Becker, PDF, 301 kB).
B 1 KR 11/20 R: BSG deklariert intensive Notfallbehandlung im Schockraum zur ambulanten Behandlung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 11/20 R: Die Notfallversorgung mit Intubation und Beatmung im Schockraum mit anschließender Verlegung ist keine vollstationär abrechenbare Krankenhausbehandlung (Terminbericht 19/21).
Verantwortliche des Krankenhauses Rummelsberg reagieren auf Kritik (N-Land).
Az. B 1 KR 8/20 R: Rückverlegung auch bei zwischenzeitlicher Entlassung aus anderem Krankenhaus und Wiederaufnahme innert 24 Stunden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 12/20 R: Eine Verlegung im Sinne der FPV 2013 setzt nur voraus, dass ein Versicherter innerhalb von 24 Stunden aus einem Krankenhaus entlassen und in ein anderes aufgenommen wurde (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 12/20 R: Verlegungsabschlag nach § 1 Abs. 1 Satz 4 FPV auch bei nicht aktiv betriebener Verlegung (Medizinrecht RA Mohr).
Ambulante vs. stationäre Behandlung in der zentralen Notaufnahme (Springer).
Rehabilitation: Verbesserungen der Vergütungsstruktur voranbringen! (Osthessen-News).
Geld wichtiger als Genesung? (tz München).
Objektive Verlegungskriterien und proaktives Verlegungsmanagement zur Steuerung von intensivmedizinischen Kapazitäten (A & I).
Characteristics and related factors of emergency department visits, readmission, and hospital transfers of inpatients under a DRG-based payment system: A nationwide cohort study (PLOS One).
Stadtkrankenhaus Korbach testet Tele-App zur Patientenübergabe (Hessenschau).
Schlaganfallversorgung: München setzt auf Flying Doctors (Nachrichten-München).
Az. B 1 KR 8/20 R: Eine Rückverlegung nach §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 3 FPV findet auch dann Anwendung, wenn der Patient von dem zweiten Krankenhaus, in das der Patient verlegt wurde, nach Hause entlassen wurde und innerhalb von 24 Stunden wieder in das erste Krankenhaus aufgenommen wurde (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 8/20 R: Eine Rückverlegung nach §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 3 FPV findet auch dann Anwendung, wenn der Patient von dem zweiten Krankenhaus, in das der Patient verlegt wurde, nach Hause entlassen wurde (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 8/20 R, B 1 KR 12/20 R, B 1 KR 10/20 R, B 1 KR 9/20 R und B 1 KR 25/19 R: BSG zu Fallzusammenführung bei Nicht-Rückverlegung, Verlegungsabschlag ohne aktive Verlegung, Fallzusammenfassung bei ungeeigneter Fallreihenfolge (Terminbericht 40/20).
Az. B 1 KR 8/20 R, B 1 KR 12/20 R, B 1 KR 10/20 R, B 1 KR 9/20 R und B 1 KR 25/19 R: BSG zu Fallzusammenführung bei Nicht-Rückverlegung, Verlegungsabschlag ohne aktive Verlegung, Fallzusammenfassung bei ungeeigneter Fallreihenfolge (Terminvorschau 40/20).
Die Grenzen des G-DRG-Systems bei der Abbildung von Komplexität in der Universitätsmedizin (Thieme Connect).
Virtuelles Krankenhaus mit erfolgreicher Zwischenbilanz (Digital-Ratgeber).
Az. B 1 KR 11/20 R: Vergütungsverweigerung einer stationären Behandlung bei sofortiger Verlegung rechtens? (Bundessozialgericht).
Az. S 44 KR 379/17: Zur Schadensersatzpflicht eines Krankenhauses gegenüber einer Krankenkasse (BPG Münster).
Az. S 44 KR 379/17: Kein Grund für Verlegung - Schadensersatz des Krankenhauses? (Medizinrecht Saarland).
Az. L 1 KR 62/18 und L 1 KR 43/18: Krankenhausbehandlungen von 6 Stunden - ambulant oder stationär? (Medizinrecht Saarland).
Rollende Intensivstation mit 4 Beatmungsplätzen - Daimler Buses baut Mercedes-Benz Citaro für den Transport von COVID-19-Patienten um (Daimler).
Az. S 15 KR 1533/18: Die Aufrechnung auf unbewiesene Annahme einer Fehlbelegung hin ist ohne Einschaltung des MDK unzulässig (Urteilsbegründung).
Az. S 1 KR 3340/18: Krankenkasse muss Krankentransportkosten bei Verlegung zwischen zwei Standorten eines Krankenhauses tragen (Rechtslupe).
Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen im Krankenhaus (Medizinrecht Saarland).
Az. S 44 KR 379/17: Grundlose Verlegung bei bestehendem Versorgungsauftrag kann eine Pflichtverletzung darstellen und einen Schadensersatzanspruch bedingen (Urteilsbegründung).
Transport zwischen Kliniken: Reutlinger Sozialgericht urteilt im Sinne des DRK (Reutlinger Generalanzeiger).
S 1 KR 3340/18: Krankenkassen müssen Transportleistungen zwischen Krankenhausstandorten aus zwingenden medizinischen Gründen vergüten (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 13/19 R: Vergütungsanspruch bei Notfallbehandlung (Endera Gruppe).
Az. S 12 KR 553/14: Keine Kürzung der Verweildauer-Zuschläge bei durch die Krankenkasse verschuldetes Warten auf eine stationäre Rehabilitation und notwendiger stationärer Behandlung (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 215/17: Zu den Voraussetzungen eines Verlegungsabschlags bei einer Krankenhausrechnung (PPP-Rechtsanwälte).
Az. S 47 KR 196/13: Aufnahme von Schwangeren und Behandlung von Frühgeborenen entsprechend der nach NICU-Vereinbarung 2008 erforderlichen neonatologischen Versorgungsstufe ist Abrechnungsvoraussetzung (Urteilsbegründung).
Krankenhaus Frankenthal: Ex-Bürgermeister räumt "Geld gegen Beatmungsstunden" ein (Süddeutsche Zeitung).
Telekooperation: Optimale Versorgung Schwerstverletzter (Deutsche Gesellschaft f. Unfallchirurgie und Orthopädie).
Az. L 2 KR 2/18: Stationäre Behandlung bei sofortiger Verlegung? (Medizinrecht Saarland).
Az. S 28 KR 856/16: Kein Verlegungsabschlag bei Entlassung wegen fehlender Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit und erneuter Aufnahme innert 24 Stunden (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 215/17: Eine Verlegung im Sinne der FPV 2013 setze neben dem zeitlichen Moment (24 Stunden-Intervall) auch ihre Veranlassung durch das abgebende Krankenhaus voraus (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 88/15: Keine Fallzusammenführung bei von Entlassung unterbrochener formaler Verlegung-Rückverlegung (Urteilsbegründung).
Pflegepersonaluntergrenzen führen zu Absenkung des Personalschlüssels (Deutsches Ärzteblatt).
S1-Leitlinie Verlegung von Früh- und Reifgeborenen in Krankenhäuser der adäquaten Versorgungsstufe - Die Empfehlungen der Leitlinie fassen für die postnatale Situation die entsprechenden Aufnahme- und Verlegungskriterien zusammen (AWMF, PDF, 2,4 MB).
Az. L 1 KR 275/18: Kein Abschlag wegen Nichterreichens der unteren Grenzverweildauer bei Verlegung innerhalb von 24 Stunden (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 275/18: Kein Abschlag wegen uGVD-Unterschreitung bei Verlegungsfallpauschale (Urteilsbegründung).
2017 knapp 594.000 vollstationär behandelte Patienten in Thüringer Krankenhäusern - 4.548 Fälle bzw. 0,8 Prozent weniger als im Vorjahr (Statistikamt Thüringen).
Az. L 8 KR 631/18: Krankenkasse muss Kosten für verlegten Weaning-Patienten und Aufwandspauschale übernehmen - Verlegung habe nicht gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 38/17 und B 1 KR 39/17: BSG-Urteile zur neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (BPG Münster).
Az. L 1 KR 381/15: Der OPS 5-012.0 ((Hemi-)Kraniotomie mit intrakranieller Dekompression) könne bei Verlegung mit Rückverlegung nicht zusätzlich als Verbringungsleistung abgerechnet werden (Urteilsbegründung).
Krankenhaus Borkum: Rettungshubschrauber meets Grillparty... (NDR).
Ospedale del Mare von Neapel: Feste feiern (Südtirol News).
Az. B 1 KR 38/17 R und B 1 KR 39/17 R: BSG interpretiert Merkmal der halbstündigen Transportentfernung für neurologische Komplexbehandlungen (Krankenhausrecht-Aktuell).
Krankenhaus Lindau: Asklepios kündigt Pachtvertrag des Hubschrauber-Landeplatzes (Schwäbische Zeitung).
Az. L 8 KR 27/16: Eine Verlegung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 4 Fallpauschalenvereinbarung liegt immer vor, wenn einer Entlassung aus einem Krankenhaus binnen 24 Stunden die Wiederaufnahme in einem anderen Krankenhaus folgt (Urteilsbegründung).
Alb-Fils-Kliniken und Christophsbad: Streitpunkt Akutversorgung bei Verdacht auf Schlaganfall (Südwest-Presse).
Az. L 5 KR 2479/15: LSG Baden-Württemberg zur Auslegung des landesvertraglichen Begriffs der "Erstuntersuchung" (im Krankenhaus) (Urteilsbegründung).
Az. L 2 KR 207/12: Verlegung sei durch Abgabe der Gesamtbehandlungsverantwortung gekennzeichnet, Verbringungsleistungen unterstützten die Behandlung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 20/15 R, B 1 KR 41/14 R, B 1 KR 13/15 R, B 1 KR 30/14 R, B 1 KR 12/15 R, B 1 KR 18/15 R und B 1 KR 15/15 R: BSG zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei fehlender Unterbringungsmöglichkeit eines Patienten, zur Kodierbarkeit der Blutungsanämie nach lediglich Kreuzen von Erythrozytenkonzentraten ohne deren Transfusion, zur Fallzusammenführung nach Verlegung/Rückverlegung mit Kürzung sekundärer Fehlbelegungstage, zur separaten Vergütung einer vorstationären Behandlung mit nachfolgender ambulanter Operation, zur Abrechenbarkeit von Leistungen iSv § 109 Abs 4 S 1 SGB V durch nicht angestellten Arzt, zur vollstationären Unterbringung zwecks Strahlenschutzes als wesentlichem Teil einer medizinisch erforderlichen Radiojodtherapie und zur Feststellung der Nichtigkeit der Mindestmenge von 14 Level-1 Geburten pro Jahr (Terminbericht 50/15).
Az. B 1 KR 20/15 R, B 1 KR 41/14 R, B 1 KR 13/15 R, B 1 KR 30/14 R, B 1 KR 12/15 R, B 1 KR 18/15 R und B 1 KR 15/15 R: BSG zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei fehlender Unterbringungsmöglichkeit eines Patienten, zur Kodierbarkeit der Blutungsanämie nach lediglich Kreuzen von Erythrozytenkonzentraten ohne deren Transfusion, zur Fallzusammenführung nach Verlegung/Rückverlegung mit Kürzung sekundärer Fehlbelegungstage, zur separaten Vergütung einer vorstationären Behandlung mit nachfolgender ambulanter Operation, zur Abrechenbarkeit von Leistungen iSv § 109 Abs 4 S 1 SGB V durch nicht angestellten Arzt, zur vollstationären Unterbringung zwecks Strahlenschutzes als wesentlichem Teil einer medizinisch erforderlichen Radiojodtherapie und zur Feststellung der Nichtigkeit der Mindestmenge von 14 Level-1 Geburten pro Jahr (Terminvorschau 50/15).
St. Ansgar-Krankenhaus Höxter: Ermittlungen gehen weiter (Radio Hochstift).
Az. B 1 KR 6/15 R: BSG zur Vergütung von Krankenhausbehandlung während notwendiger Verlegungsbemühungen zu weiterführender Diagnostik und resultierender Verlängerung der Krankenhausverweildauer (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 2/13 R: Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch der Krankenkassen kann innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist geltend gemacht werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 2/13 R: BSG zur rückwirkenden Erstattung eines Verlegungsabschlages bei später Rechnungsprüfung (Bundessozialgericht).
Az. B 1 KR 24/13 R, B 1 KR 47/12 R, B 1 KR 15/13 R, B 1 KR 29/13 R, B 1 KR 1/13 R, B 1 KR 2/13 R, B 1 KR 62/12 R und B 1 KR 48/12 R: Urteile des 1. Senats des BSG (Terminbericht).
Az. B 1 KR 24/13 R, B 1 KR 47/12 R, B 1 KR 15/13 R, B 1 KR 29/13 R, B 1 KR 1/13 R, B 1 KR 2/13 R, B 1 KR 62/12 R und B 1 KR 48/12 R: BSG zur monokausalen Kodierung, zur Verweildauerkürzung mit Widerspruch nach 3 Jahren, zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma, zur Kodierung der Hauptdiagnose, zum ambulanten Operieren, zum Fallsplitting und zur Überlassung von Behandlungsunterlagen (Terminvorschau).
Az. B 1 KR 57/12 R: Verlegungsabschlag kommt auch bei Verlegung aus einem ausländischen Krankenhaus in Betracht (Bundessozialgericht).
Az. B 1 KR 57/12 R, B 1 KR 52/12 R, B 1 KR 14/13 R, B 1 KR 70/12 R, B 1 KR 59/12 R, B 1 KR 60/12 R, B 1 KR 61/12 R, B 1 KR 71/12 R: BSG zum Verlegungsabschlag bei Zuverlegung aus dem Ausland, zur Zuständigkeit des MDK unabhängig vom Leistungsort, zur Zahlbarkeit einer zweiten Aufwandspauschale, zum Qualitätsgebot einer Behandlungsmethode, über deren Zulässigkeit der G-BA noch nicht entschieden hat und zur Verjährung, Wirksamkeit einer Aufrechnung und Verjährungshemmung bei der Vergütung einer Krankenhausbehandlung (Bundessozialgericht).
Az. B 1 KR 57/12 R, B 1 KR 52/12 R, B 1 KR 14/13 R, B 1 KR 70/12 R, B 1 KR 50/12 R, B 1 KR 59/12 R, B 1 KR 60/12 R, B 1 KR 61/12 R, B 1 KR 71/12 R: Bundessozialgericht zu Verlegungsabschlag bei Verlegung aus ausländischem Krankenhaus, Herausgabe von Krankenunterlagen, zwei Prüfaufträge gleich zwei Aufwandspauschalen, Stammzelltransplantation - off label, Hemmung der Verjährung (Terminvorschau des BSG).
Zürcher Stadtspital Waid: Zunahme ambulant behandelter Personen (Limmattaler Zeitung).
Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis: Deutsches Rotes Kreuz (DRK) will ab 1. April Krankentransporte stark einschränken - Was kostet die Kassen mehr: Zwei Tage längere Verweildauer oder 20 Euro mehr für den Krankentransport? (Rhein-Neckar-Zeitung).
Hospitals urge change to payments (Bangkok Post).
SwissDRG: Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln (SwissDRG AG).
Az. L 2 KR 118/09 und B 3 KR 17/06 R: Abgrenzung von Verbringung und Verlegung: Verbringung nur bei deutlich erkennbarem Einzelauftrag des abgebenden Krankenhauses (Medizinrecht RA Mohr).