Entlassmanagement nach dem Krankenhausaufenthalt

Dossier zu Organisation und Verordnungen durch Klinikärzte





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Ärztekammer Niedersachsen fordert ein Ende des Wildwuchses bei Medikationsplänen

Ärztekammer Niedersachsen: Kliniken sollten zur Nutzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans verpflichtet werden (Pressenachricht).

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Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung: Einigung auf Abrechnungsbestimmungen

Zusammenstellung der wesentlichen Hybrid-DRG-Abrechnungsmodalitüten für Kliniken (Curacon).

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Entlassrezepte bleiben ein Problem

Unscharfe Vorgaben: Entlassrezepte sollen Apotheken bei nicht heilbaren Formfehlern besser weiter als Privatrezepte abrechnen (Pharmazeutische Zeitung).

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Entlassrezeptierung in Bürokratistan

Abweichende Regelungen bei Entlassrezepten (Pharmazeutische Zeitung).

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Whitepaper: Natural Language Processing in der Medizin

Von der automatisierten Befundanalyse bis zum Arztbriefgenerator: Künstliche Intelligenz für dokumentenbasierte Prozesse im Krankenhaus (Fraunhofer AIS).

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Betriebsstättennummer gehöre nicht (mehr) auf das Entlassrezept

Auftritt der Bürokraten: Krankenhäuser müssen Standortkennzeichen statt BSNR angeben, Reha-Einrichtungen nicht... (Apotheke AdHoc).

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Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt

Ab dem 8. April 2023 gelten wieder die Entlassmanagement-Regeln wie vor der Pandemie: Krankenhäuser können bei der Überleitung in die ambulante Versorgung die benötigten Leistungen für eine Dauer von bis zu 7 (statt 14) Tagen verordnen (Gemeinsamer Bundesausschuss).

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Langlieger: Patienten, die keiner will

Es werde immer schwieriger, Patienten nach einer abgeschlossenen Krankenhausbehandlung adäquat unterzubringen (Die Rheinpfalz nimmt sich der Problematik der Rückkehr in die Häuslichkeit an).